Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Pexa GmbH, Walkestrasse 28, 8400 Winterthur, Schweiz, insbesondere für Montagearbeiten, HLKS-Installationen, Rückbau-/Demontagedienste, Projektunterstützung sowie Metall- und Stahlbaumontagen.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, mündliche Zusage oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsleitung der Pexa GmbH.
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug behält sich die Pexa GmbH das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen von 5 % p.a. zu erheben.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Die Pexa GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder Subunternehmen einzusetzen. Anpassungen am Leistungsumfang müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Pexa GmbH alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und notwendige Zutritte und Vorbereitungen sicherzustellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger Angaben gehen nicht zu Lasten der Pexa GmbH.
Termine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei unvorhersehbaren Umständen (z. B. höhere Gewalt, Materialverzögerungen) verlängern sich die Fristen entsprechend. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Bereits angefallene Aufwendungen oder Materialkosten werden dem Auftraggeber verrechnet. Bei kurzfristiger Stornierung (<48h) wird 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Auftragserfüllung notwendig ist.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Winterthur, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2025